Kiffer sollen wie Falschparker bestraft werden
Cannabis-Konsum als Ordnungswidrigkeit? Geht es nach dem Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne), könnte dies Wirklichkeit werden. Er fordert zudem einen Modellversuch zur Cannabis-Abgabe.
Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) will das Kiffen zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen. „Es wäre wie beim Falschparken. Da kann abgewogen werden: Schreibe ich ein Knöllchen oder nicht“, sagte Steffen der „Hamburger Morgenpost“.
Es wäre wie beim Falschparken. Da kann abgewogen werden: Schreibe ich ein Knöllchen oder nicht
Das bisherige System, wonach auch auf den Besitz kleiner Mengen Cannabis eine Strafanzeige folgen muss, ist aus Steffens Sicht gescheitert. Denn faktisch stelle die Staatsanwaltschaft danach alle Verfahren ein. „Das bringt nichts und macht viel Arbeit“, sagte Steffen.
Weiter sagte er im Interview mit der „Mopo“, dass sich bei dem Thema Cannabis-Freigabe im Ernstfall auch die CDU bewegen würde und einem Modellversuch zur kontrollierten Abgabe zustimmen würde. „Es geht doch die größere Gefahr davon aus, dass illegal mit dem Zeug gehandelt wird. Und niemand wirklich weiß, was da drinsteckt. Das wäre bei einer kontrollierten Abgabe anders“, so Steffen.
Derzeit wird in Deutschland laut Abschnitt sechs des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) bestraft, wer Drogen „unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, in den Verkehr bringt, einführt, ausführt, abgibt“. Verstöße können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Das gilt entsprechend auch für Cannabis, oftmals wird aber bei einem Besitz von meistens weniger als sechs Gramm das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.